Prozessvollmacht
Die Vollmacht berechtigt zu sämtlichen Prozesshandlungen im Rechtsstreit, einschließlich Antragsstellung, Widerklage, Zustellungen, Vertreterbestellung und Rechtsmittel. Sie erlaubt auch die Annahme von Geldern und Wertsachen sowie die Vertretung in Nebenverfahren wie Arrest- und Insolvenzverfahren.
Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung
Die Vollmacht erlaubt die außergerichtliche Vertretung und umfasst die Erledigung von Angelegenheiten durch Vergleiche, den Empfang von Geld und Urkunden, die Durchführung von Rechtsgeschäften, die Geltendmachung von Ansprüchen, die Stellung und Rücknahme von Strafanträgen, die Akteneinsicht und die Erteilung einer Untervollmacht.